AGB für das KIMCHI 25
1. Vertragsabschluss, Nicht-Teilnahme, Kulanz
Die Anmeldung zum Kimchi (im Folgenden: die Veranstaltung) stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar. Dieses wird vom Verein durch Bestätigung angenommen. Zu einer Bestätigung kommt entweder durch explizite Zusage, oder automatisch, nach zwei Wochen oder spätestens mit Veranstaltungsbeginn, sofern der Verein dem Teilnehmer nichts gegenteiliges mitgeteilt hat.
Der Vertrag kommt mit Minderjährigen erst zustande, wenn zudem die Einwilligung der Eltern vorliegt. Bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat sowohl der Verein gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer als auch jeder einzelne Teilnehmer gegenüber dem Verein, das Recht durch formlose Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnahmegebühr wird in beiden Fällen in voller Höhe zurückerstattet. Eine Schadensersatzpflicht existiert in beiden Fällen nicht.
Bei einem Vertragsrücktritt nach acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn gelten folgende Regelungen, für die Teilnehmer:
Von der achten bis zur fünften Woche werden nur noch 80% der Teilnahmegebühr zurückerstattet
Von der fünften bis zur zweiten Woche werden nur noch 65% der Teilnahmegebühr zurückerstattet
Von der zweiten Woche bis Veranstaltungsbeginn werden nur noch 25% zurückerstattet
Erscheint ein Teilnehmer trotz Anmeldung nicht zur Veranstaltung oder sagt die Teilnahme nach Beginn der Veranstaltung ab, wird trotzdem die volle Teilnahmegebühr fällig. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung wenn ein Teilnehmer der Veranstaltung schon früher abreist, als geplant.
Zwar kann die Teilnahmegebühr in beiden Fällen nach Absprache aus wichtigen Gründen ausnahmsweise und nur teilweise erlassen werden. Dies stellt jedoch lediglich eine mögliche Kulanz des Vereins und keinen Rechtsanspruch dar.
Muss die Veranstaltung in Gänze aufgrund eines wichtigen Grundes abgesagt werden, für den den Verein kein Verschulden trifft (bspw. im Falle des Todes einer zentralen Person oder aufgrund eines zu erwartenden schweren Unwetters), trifft den Verein abseits der Teilnahmegebühr-Rückerstattung keine Schadensersatzpflicht.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Angaben unter www.libertyrising.de./kimchi
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Verein nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihm nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Für Ausfälle von Aktivitäten aufgrund des Wetters, übernimmt der Verein keine Haftung.
3. Bezahlung
Jeder Teilnehmer hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vertrag vom Verein storniert werden. In diesem Fall ist der Vertrag als nichtig anzusehen. Eine Teilnahme ist dann also nicht möglich.
4. Aufsichtsrechte sowie -pflichten und die Möglichkeit des Ausschlusses von der Veranstaltung
Für die Dauer der Leistung der Veranstaltung überträgt der Teilnehmer dem Verein und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter & ehrenamtlichen Helfer übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen dieser Personen Folge zu leisten. Werden Weisungen nicht befolgt, haben der Veranstaltungsleiter oder seine Bevollmächtigten die Möglichkeit, den Teilnehmer von einzelnen Aktivitäten oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen.
Gleiches gilt, wenn die in diesen Bedingungen aufgestellten Regeln oder geltende Gesetze grob missachtet werden. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
Die Veranstaltung ist als Ort gedacht, an dem gleichgesinnte Freunde der Freiheit zusammentreffen. Fällt ein Teilnehmer der Veranstaltung wiederholt durch eindeutige anti-freiheitliche, offen rassistische, oder radikale homophobe Äußerungen auf oder durch besonders aggressives Verhalten gegenüber anderen Campteilnehmern oder der Campleitung, kann dieser schon vor Beginn oder während der Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In ersteren Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig, im zweiteren Fall nur anteilig erstattet. Ein sonstiger Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen.
5. Medikamenteneinnahme, Teilnahme am Sportprogramm, Veränderung des Gesundheitszustands bei Minderjährigen
Wer als Minderjähriger während der Dauer der Veranstaltung Medikamente einnimmt, verpflichtet sich, dies dem Leiter oder einem Bevollmächtigten vor der Teilnahme mitzuteilen. Allergien und möglicherweise relevante Vorerkrankungen sind ebenfalls mitzuteilen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass keine bestehen.
Die Teilnahme am Sportprogramm durch Minderjährige ist nur erlaubt, wenn dem keine erhöhten Gesundheitsrisiken entgegenstehen und der Teilnehmer voll belastbar ist. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Leiter oder seinen Bevollmächtigten zu halten.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des minderjährigen Teilnehmers nach Beginn der Teilnahme an der Veranstaltung müssen von diesem an den Leiter oder seine Bevollmächtigten gemeldet werden und können bei entsprechender Schwere zum Abbruch der Teilnahme an der Veranstaltung führen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr anteilig für die ungenutzten Tage erstattet.
6. Beschränkung der Haftung und Verjährung
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Die Beförderung mit dem Bus o.ä. stellt eine Fremdleistung dar, die der Verein ggf. lediglich vermittelt und für deren Erfüllung er nicht haftet. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich.
Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Einbruch übernommen. Auch für auf dem Parkplatz abgestellte Autos, Motorräder etc. kann keine Haftung übernommen werden. Daher ist jeder Teilnehmer gebeten, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen selbstständig zu treffen.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung müssen innerhalb eines Monats geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer oder Sorgeberechtigte ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Ansprüche gem. §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt jeweils an dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden soll. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder der Förderkreis Liberty Rising e V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
In allen Angelegenheiten gilt deutsches Recht. Der Teilnehmer kann den Verein nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Vereins gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. In allen sonstigen Fällen ist als Gerichtsstand “Stendal” maßgebend.
8. Foto- und Filmrechte
Der Teilnehmer (und ggf. seine gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, auf denen auch der Teilnehmer zu sehen sein kann. Diese Aufnahmen dürfen von Liberty Rising sowie von etwaigen Mitveranstaltern & Kooperationspartnern unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit im Internet, sozialen Netzwerken und in analogen Werbematerialien sowie zu Merchandise-Zwecken genutzt werden. Dabei wird immer die Würde und Achtung der abgebildeten Person gewahrt.
Selbstverständlich erkennt der Verein das Datenschutz-Bedürfnis einzelner Teilnehmer an. Daher wird allen Teilnehmern bei Aufnahmen, auf denen man sie aus der nächster Nähe sieht, immer die Möglichkeit gegeben, sich vorher aus dem Blickfeld der Kamera zu entfernen und so zu verhindern, dass man auf einer Aufnahme aus der Nähe zu erkennen ist.
9. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert. Der Teilnehmer erteilt mit der Anmeldung seine jederzeit widerrufliche Zustimmung zur Kontaktaufnahme hinsichtlich Informationen und Rückfragen bzgl. der Veranstaltung sowie zu Werbezwecken bezüglich weiterer Veranstaltungs-Angebote des Fördervereins Liberty Rising e. V. und seiner Partnerorganisationen. Wer dem widersprechen möchte und oder seine Daten gelöscht haben möchte, kann an nachfolgenden Datenschutzbeauftragten schreiben.
10. Behördliche und gesetzliche Vorgaben im Kontext von Covid19
[Regeln zur Umsetzung der gesetzlichen Corona-Auflagen. Glücklicherweise entfallen.]
11. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer erhält nach bestätigter Teilnahme an der Veranstaltung ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Im folgenden findet sich ein mögliches Widerrufsformular.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
Muster-Widerrufsformular